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Nutzungsanfrage

Das Benutzungsreglement für das Kulturhaus Rössle legt fest, wer das Kulturhaus in welcher Form benutzen kann. Zu jedem Anlass muss ein Gesuch eingereicht werden. Die Gesuche werden von der Kulturbeauftragten geprüft. Sofern sie allen erforderlichen Kriterien entsprechen, wird von der Kulturbeauftragten die Benutzungsbewilligung erteilt.

Alle weiteren Informationen sind dem Benutzungsreglement zu entnehmen.

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